Mutterschutzverordnung
Dem Schutz der Mutter sowie des ungeborenen Kindes wurde im Gesetz ein hoher Stellenwert eingeräumt. Formuliert wurde dieser im Rahmen der Mutterschutzverordnung (vom 20.3.2001). Aus Erfahrung lässt sich sagen, dass vielen Arbeitgebern das Ausmass dieser Verordnung und der sich daraus abgeleiteten Verantwortungen wenig bewusst ist.
Versicherungsmedizin
Als zertifizierter Gutachter und langjähriger Vertrauensarzt zahlreicher Firmen verfüge ich über einen grossen Erfahrungsschatz, was die Bedürfnisse und Problematiken beider Parteien der Arbeitswelt (Arbeitnehmer und Arbeitgeber) betrifft. Im Rahmen von gesetzlich erlaubten "vertrauensärztlichen Untersuchungen" hat der Arbeitgeber die Möglichkeit spezifische Fragen zu stellen, welche unter striktem Einhalten der Schweigepflicht beantwortet werden.
Verkehrsmedizin
Die verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchungen dienen der Verkehrssicherheit. Je nach Gruppe resp. Führerausweiskategorie sind die medizinischen Mindestanforderungen unterschiedlich streng.
Eignungsuntersuche
Wir sind eingerichtet, um sämtliche gesetztlich vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen inklusive SUVA-Untersuchungen durchzuführen. Bei gefährlichen Arbeiten nach EKAS macht es zudem Sinn, individuelle, freiwillige Untersuchungen anzubieten. Dies verbessert den Gesundheitsschutz (Arbeitsgesetz), beugt Unfällen vor (Arbeitssicherheit) und ist zudem ein Zeichen der Wertschätzung und des Ernstnehmens zuhanden des Mitarbeiters.
Branchenlösungen
Wir haben Erfahrung im Beisitz im Rahmen von Branchenlösungen und können auch Sie dabei unterstützen. Unsere arbeitsmedizinische Erfahrung erstreckt sich über global tätige Technologiekonzerne, Verwaltungen, Chemiefirmen sowie KMH unterschiedlichster Branchen und Grössen.
Referate
Es können Referate zu sämtlichen relevanten Themen der Arbeitswelt angeboten werden mit Schwerpunkt Stress, Burn-out, Zwischenmenschliche Konflikte (Mobbing), Führungsproblematik.